Datenverarbeitung für Studios
Informationen für unabhängige Studios, die TattooTermine für Kundendaten nutzen möchten. Diese Seite erläutert Rollen und Abstimmung eines AVV/DPA nach Art. 28 DSGVO; sie bestätigt keinen Vertragsabschluss mit einem Studio.
- Diensteanbieter
- SEMAK TATTOO · Ivan Semak
Einzelunternehmen, Deutschland - Postanschrift
- Brüder-Grimm-Straße 50, 36396 Steinau an der Straße, Deutschland
- Support-E-Mail
- support@tattootermine.com
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- DE416360929
Rollen der Parteien
Das unabhängige Studio bestimmt Zwecke und Mittel seiner Kundendatenverarbeitung und ist hierfür Verantwortlicher. Der Anbieter ist nur im abgestimmten Umfang im Auftrag des Studios tätig. Eigene Kontoverwaltung, Sicherheit und gesetzliche Pflichten des Anbieters werden getrennt bewertet. Die Kalendernutzung durch das eigene Studio SEMAK TATTOO schafft allein keinen gesonderten Auftragsverarbeiter.
Vor der Eingabe von Kundendaten
Vor einer Übermittlung solcher Daten eines unabhängigen Studios sind Parteien, Gegenstand und Dauer, Personen- und Datenkategorien, Zwecke, Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Prüfungsrechte und Verarbeitungsende abzustimmen. Senden Sie an support@tattootermine.com Studiobezeichnung und Anschrift, Kontaktperson und Nutzungsbeschreibung ohne echte Kundenunterlagen.
Umfang und Weisungen
Der mögliche Umfang umfasst vom Studio gewählte Kontakte, Termine, Notizen, Fotos, Anhänge, Kommentare, Rollen und Änderungsinformationen. Teamzugriff und Veröffentlichung richten sich nach dokumentierten Befugnissen. Besondere Datenkategorien benötigen einen gesondert abgestimmten zulässigen Umfang; eine pauschale Zustimmung bei der Anmeldung legitimiert sie nicht.
Schutz und Unterstützung
Vertragsanlagen müssen technische und organisatorische Maßnahmen, Vertraulichkeit, Zugriffsabgrenzung, Vorfallreaktion und Unterstützung bei Betroffenenanfragen beschreiben. Technische Prüfungen einzelner Funktionen sind keine Zertifizierung des Gesamtdienstes und vereinbaren kein SLA. Vereinbarte Zusagen müssen dem tatsächlichen Betrieb entsprechen.
Dienstleister und Übermittlungen
Unterauftragsverarbeiter, juristische Personen, Funktionen, Verarbeitungsorte und Grundlagen internationaler Übermittlungen sind für den konkreten Vertrag abzugleichen. Änderungsmitteilungen und Widerspruchsverfahren sind ebenfalls zu vereinbaren. Ein öffentlicher DPA-Link oder ein europäischer Speicherort ersetzt diese Prüfungen nicht.
Rückgabe, Löschung und Sicherungskopien
Verfahren und Format der Rückgabe, Löschfristen und Ausnahmen, Nutzungssperren für verbleibende Kopien und Bestätigung sind vertraglich zu bestimmen. Eine Wiederherstellung darf nicht ungeprüft entzogene Rechte oder bereits gelöschte Daten wiederbeleben. Gültigkeitsfristen technischer Freigaben sind keine endgültigen Löschfristen für Studios oder Archive.
Version und Vereinbarung
Erforderlich sind eine bestimmte AVV-Version, abgestimmte Anlagen und dokumentierte Annahme durch befugte Parteien. Supportanfrage, Einladung, gespeicherte Rechnungsdaten oder Seitenaufruf stellen diese Annahme nicht dar. Nutzen Sie bis zur Abstimmung Demonstrationsdaten und klären Sie die Bedingungen für Kundendaten mit dem Support.